Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei allen gültigen Verträgen werden die nachfolgenden Angaben für alle Auftraggeber Vertragsbestandteil

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Die Service Company Arnold erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  2. Anderslautende Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Service Company Arnold wirksam.

§ 2 Leistungsbeschreibung, Leistungsumfang, Auftragserteilung

  1. Die Service Company Arnold verpflichtet sich die besprochenen Leistungen sach- sowie fachgerecht an den vereinbarten Wochentagen (außer Feiertagen) auszuführen. Abweichungen können im Einzelfall besprochen werden.
  2. Die Leistungen werden ausschließlich von zuverlässigen sowie fachlich versiertem Personal durchgeführt. Personal mit Migrationshintergrund wird nur mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung eingestellt.

§ 3 Pflichten, Erfüllungsgehilfen

  1. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt in jegliche Schriftstücke oder Dokumente Einblick zu nehmen sowie geschlossene Einrichtungsgegenstände zu öffnen. Das Öffnen von Schränken oder sonstigen Gegenständen ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Kunden, nur ausschließlich aufgrund von der Reinigung, gestattet. Ferner ist es den Angestellten der Service Company Arnold nicht gestattet Personen, die nicht bei der Service Company Arnold zum Kunden mitzunehmen.
  2. Die Service Company Arnold verpflichtet sich Stillschweigen über alle Informationen, welche im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, zu bewahren. Darüber hinaus müssen alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abgegeben werden.
    Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auf sämtliche Mitarbeiter der Service Company Arnold ohne Rücksicht auf die Art und rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit.
  3. Die Erhebung personenbezogener Daten des Kunden dient ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten.
    Die Datenerhebung und -verarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:
    Service Company Arnold
    Tatjana Arnold
    Rimparer Steig 25
    97080 Würzburg
    Unsere Datenschutzerklärung ist unter dem folgenden Link einzusehen:
  4. Die Reinigungsmittel werden vom Kunden gestellt. Sollte die Service Company die Reinigungsmittel zur Verfügung stellen so müssen diese vom Kunden übernommen werden.
  5. Der Kunde verpflichtet sich dem Personal der Service Company Arnold Zutritt zu den zu reinigenden Objekten zu verschaffen. Wurde dem Personal nicht binnen von 15 Minuten nach der vereinbarten Zeit Zugang verschafft so wird die Reinigung nicht durchgeführt. Ferner verpflichtet sich der Kunde die Zeit zu vergüten.
  6. Schlüssel, die vom Kunden an die Service Company Arnold ausgehändigt werden, werden sorgfältig aufbewahrt und auf Verlangen des Kunden wieder zurück gegeben. Ein Schlüsselübergabeprotokoll ist zu erstellen und von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen.

§ 4 Zahlung

  1. Der Rechnungsbetrag ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe (8 % über dem Basiszinssatz p.A.).
  2. Im Fall von Zahlungsverzug oder gar Nichtzahlung verpflichtet sich der Kunde die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst die Kosten von 2 Mahnschreiben sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwaltes. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Die Service Company Arnold ist nicht verpflichtet weitere Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Service Company Arnold für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Service Company Arnold aufzurechnen, es sei denn die Forderung des Kunden wurde von der Service Company Arnold in Textform anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

§ 4 a) Elektronische Rechnungsübermittlung

Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden per E-Mail im PDF Format übersandt.

§ 5 Haftung

  1. Die Leistungen der Service Company Arnold gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich, spätestens nach 12 Stunden begründete Einwendungen in Schriftform erhebt. Datum sowie Uhrzeit und Umfang des Mangels müssen genau aufgeführt sein.
  2. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung muss der Kunde der Service Company Arnold eine angebrachte Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
  3. Bei einmaligen Leistungen (z.B. Fensterreinigung) erfolgt die Abnahme direkt danach durch den Kunden. Unterlässt der Kunde die Abnahme, gilt die Leistung als auftragsgerecht erfüllt.
  4. Werden vom Kunde bei vertraglich festgelegten Leistungen berechtigterweise Mängel beanstandet, so muss die Service Company Arnold Nacherfüllung leisten. Hält der Kunde wichtige Informationen über Art oder Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen/Gegenstände zurück wird die Service Company Arnold aus daraus zurückzuführende Mängel/Schäden keine Haftung übernehmen.
  5. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keine ausreichenden Maßnahmen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

§ 6 Ordentliche Kündigung

  1. Verträge können beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.
  2. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sind die beiderseitigen Leistungen vertragsgemäß zu erbringen.
  3. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Service Company Arnold. Die Service Company Arnold ist aber auch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch an jedem anderen für diese zuständiges Gericht geltend zu machen.
  3. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.